Landesarbeitsgericht Baden Württemberg — Gerichtsgebäude in Stuttgart Mitte Stuttgart
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Landesarbeitsgericht Baden Württemberg ist deutsche Gerichtsgebäude basiert in Stuttgart Mitte Stuttgart, Land Baden-Württemberg. Vollständige Adresse: Börsenstraße 6, 70174 Stuttgart, Deutschland,
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Bewertungen von Landesarbeitsgericht Baden Württemberg
Aus einem Verfahren mit der Carl Zeiss AG. Der jetzige Vizepräsident des LAG, vorsitzender Richter Augenschein zum Kläger: "Wenn Sie dem Aufhebungsangebot Ihres Arbeitgebers nicht folgen, werden wir Mittel und Wege finden, das Verfahren so zu beenden, daß sich kein Gericht mehr damit beschäftigen muß. Eine Falschaussage von Mitarbeitern Ihres Arbeitgebers kommt dazu durchaus in Frage. Ihr Anwalt kann dann ja sein Glück vor dem Bundesarbeitsgericht versuchen". Der Kläger wollte kein Geld, sondern seinen Arbeitsplatz. Der Richter Augenschein telefonierte mit dem Zeiss-Anwalt. Mitarbeiter gaben Falschaussagen ab. Das Verfahren wurde beendet. Der Kläger bekam eine Abfindung, allerdings erheblich weniger als die Firma Zeiss außergerichtlich anbot. Ergo: Als Zeiss-Mitarbeiter spare man sich die Gerichtskosten und das Honorar für den Anwalt. Man akzeptiere die Kündigung der Firma Zeiss mit der Abfindungszahlung oder man begehe Selbstmord. So wie es auch andere schon gemacht haben. Von diesem Gericht ist jedenfalls keine Hilfe zu erwarten. Die Carl Zeiss AG hat offenbar einen zu großen Einfluß. Es handelt sich um ein Stiftungsunternehmen, das von der Landesregierung beaufsichtigt wird. Der Ministerpräseident Kretschmann möchte Bundeskanzler werden. Dann wird diese Art der Rechtsfindung wohl bundesweit Schule machen.
Eine gängige Methode der Carl Zeiss AG ist, um schwer kündbare Mitarbeiter los zu werden, sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen. Es werden Gehälter nicht gezahlt. Im Kündigungsschutzprozeß unterstützt das Landesarbeitsgericht des Vorgehen der Carl Zeiss AG. Anstatt zu urteilen, drängt das Gericht diesen Mitarbeiter, eine Abfindungszahlung anzunehmen. Das geht bishin zu Drohungen und Rechtsbeugung.Weil der Mitarbeiter nun ohnehin verschuldet ist, muß er die Abfindung annehmen. Das Arbeitsverhältnis ist beendet. Zeiss hat sein Ziel erreicht. Das Arbeitsgericht hat sich Arbeit gespart. Der Mitarbeiter kann seine Schulden aus den nicht gezahlten Gehältern bezahlen. Alles Gewinner? Was aus den Familien wird und ob Leute sich dann umbringen, ist diesen Richtern offenbar egal. Solche Richter haben in einem Rechtsstaat doch nicht verloren. Oder?
Das Gericht betreibt Wirtschaftsförderung auf eigene Art. Im Kündigungsschutzverfahren gegen die Carl Zeiss AG erklärt schon mal der Richter, für so etwas keine Zeit zu haben. Der Kläger solle eine Abfindung nehmen und verschwinden. Sonst könne sich der Richter durchaus vorstellen, daß die Carl Zeiss AG Zeugen aufbietet, die dann falsch aussagen. Ist der Kläger immer noch unwillig, telefoniert der Richter kurz mal mit der Carl Zeiss AG, führt dann eine Beweisaufnahme, vernimmt Zeugen der Carl Zeiss AG, der Personalchef kommt natürlich mit und die Sache ist gelaufen. Der Vizepräsident des Landesarbeitsgerichtes Augenschein gibt an, mit solchen Vorgängen vertraut zu sein. Es handele sich in Stuttgart um ein übliches Vorgehen.