Auto Peter — Autohändler in Biberach An Der Riß
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Auto Peter ist deutsche Autohändler basiert in Biberach An Der Riß, Land Baden-Württemberg. Vollständige Adresse: Waldseer Str. 139, 88400 Biberach an der Riß, Deutschland,
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Bewertungen von Auto Peter
- Mir sind einige Autverwerter bekannt - so auch in Neresheim und im Stuttgarter Raum. Soviel Zeit wie ich hier bekam, war sonst kein Mitarbeiter vorort anwesend.
Ich war mit der Abwicklung zufrieden (Teile selber ausgebaut) und schließe mich somit meinen 2 vorangegangenen Bewertern an.
Völlige Abzocke!!!!!!
Mit freundlichem Gruß
Gerne wieder !!!
Unabhängig dieses vom " Negativ - Bewerter " dargelegten Falles, der wohlgemerkt aus rechtlicher Sicht schon teilweise Recht behält, für den Fall dass dieser so tatsächlich stattgefunden hat,
Oder aber man akzeptiert das (wie in meinem Fall) und ärgert sich mit so einem Käse nicht rum.
Wenn nicht der vollständige Kaufpreis geleistet wurde und der Brief sich noch beim Verkäufer befindet, hat der Verkäufer sein Eigentum am Fahrzeug weder auf die Autoverwertung/Autohaus übertragen, noch infolge gutgläubigen Erwerbs eines Weiterverkaufs an einen möglichen Kunden von Seiten des Verwerters verloren.
Dass das Eigentum nicht vom Verkäufer auf den Autoverwerter übergegangen ist, ist ausweislich des konkludenten Eigentumsvorbehalts (Brief Einbehaltung) begründet.
Winfried Albrecht
Eine weitere Frechheit: Vor dem Kauf habe ich mich über eine Rücknahme informiert (kann ja sein, dass das Teil nicht passt). Hier wurde mir unter Zeugen gesagt, dass eine herkömmliche Rückgabe mit Quittung kein Problem ist. Von einem "Unkostenbeitrag" war nicht die Rede!
Sie haben unabhängig ihrer Versicherung ( welche reguliert - oder auch nicht ) eine Serviceleistung in Anspruch genommen, die nach den jeweiligen AGB sofort zahlbar ist. Denn unabhängig einer möglich vorhandenen Versicherung, wurden Leistungen erbracht.
Wenn ich lese, dass dort Kunden waren, welche die Abschleppkosten erst begleichen wollten, wenn die Versicherung geleistet hat, so bleibt nur festzustellen:
A. Arnold = Zufriedener - Kunde
Beim Abschleppen meines Autos hat er mir auf den Kaufvertrag eine Sonderklausel eingebaut, dass ich die Standkosten bis zum Eingang des Fahrzeugbriefs bezahlen muss. Das muss man aus eigener Tasche zahlen!!!! Außerdem hatte er uns Druck gemacht, indem er gesagt hat er bezahlt den Restbetrag des Autos erst, wenn wir die Abschleppkosten zahlen. So schnell zahlt keine Versicherung, also zahlt man aus eigener Tasche. Da die Preise viel zu übertrieben sind, bekommt man von der Versicherung nicht das ganze Geld wieder.... Nie Wieder!!!!! Aber leider ist man hinterher immer schlauer.
Der Versicherte reicht die Belege bei der Versicherung ein und die Versicherung reguliert gegebenenfalls, je nach Konstellation des Falles.
Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts im Vertrag oder anlässlich der Übergabe hat der Autoverwerter die Einbehaltung des Briefs nur im Sinne der obigen Auslegung verstehen können. Alles andere wird nämlich dem Sicherungsinteresse eines Autoverkäufers nicht gerecht.
- Mit dem Preis kam man mir sehr entgegen. Auch trotz dem Umstand, dass hier oft Hochkonjunktur herrscht, nahm sich der Chef persönlich die Zeit und stand mir mit Rat und Tat zur Seite.
Der Verkäufer hat sein Eigentum auch nicht durch eine potentielle Weiterveräußerung des Autohauses/Verwerters an einen anderen Käufer verloren. Als säumiger Kaufpreisschuldner ist der Autoverwerter/Autohaus nicht stillschweigend zur Weiterveräußerung ermächtigt.
Der Versicherte leistet immer im Voraus, es sei denn es handelt sich um einen PHV - Haftpflichtschaden gegenüber Dritten.
Und zweitens: wenn ein Kfz. ohne Brief verkauft wird - obwohl sich dieser im Besitz des Verkäufers befindet, und der Kaufpreis nich vollständig bezahlt wurde, bleibt folgendes festzustellen:
Mein Resumé und das vollkommen nachvollziehbar. Finger Weg. Es gibt genügend Autoverwerter die deutlich seriöser Auftreten und bei genauerer Betrachtung auch noch günstigere Preise bieten.
Und wenn ich mir die Negativ - Bewertungen so ansehe, schwant mir dass hier Laien - Juristen am Werk sind, die nichts von ihrem Handwerk verstehen. Diese Art der Bewertung grenzt m. E. nahezu an Rufschädigung.
Meiner Meinung nach ein Fall für den Anwalt.
Zweifelhaftes Geschäftsgebaren. Beim kauf von gebrauchten Autoteilen die man aus diversen Gründen doch nicht braucht und zurückgeben will, wird ein "Unkostenbeitrag" verlangt. Zudem wird die Ware ja auf "Kulanz" (Quittung war vorhanden und der Kauf 5 Tage her) zurückgenommen. Wer den "Unkostenbeitrag" nicht akzeptiert kriegt halt keine Rücknahme und auch kein Geld. (auf welcher rechtlichen Grundlage sich dieser "Unkostenbeitrag" auch immer bezieht... PS: eine AGB scheint ja nicht mal vorhanden zu sein).
In meinem Fall waren das 50€!!!!!! Bei einem Warenwert von 130€.
Nie wieder.
Für meinen Joungtimer benötigte ich solide Gebrauchtteile und so machte ich mich auf den Weg zu Auto - Peter.
Auch die Rückgabe wäre ohne Probleme verlaufen; da bin ich mir sicher !
Schließlich hat der Käufer durch die Weiterveräußerung auch nicht gutgläubig Eigentum an dem Pkw erwerben können.. Anhand des Briefes ist das Eigentum respektive die Verfügungsbefugnis des Fahrzeugs ausgewiesen. Ohne diesen ist auch eine Weiterveräußerung trotz Kontrakts nicht möglich. Ich rate Hr. Peter keine gekoppelten Verträge abzuschließen, denn die sind im Zweifelsfall so nicht zielführend.
Er nutzt das Nichtwissen zu seinen Nutzen aus.
war ich mit der Abwicklung der Ersatzteile zufrieden
- Brauchte Ersatzteile für mein Fahrzeug. Der Chef und die Chefin als auch die Tochter, waren sehr freundlich und zuvorkommend. Habe die Teile selber am Fahrzeug demontiert (Schlüssel erhalten) und dann offen verhandelt.
- Ich jedenfalls bin dankbar, dass der Grundsatz des "Treu & Glauben" nach BGB hier, was Gebrauchtteile angeht, noch Anwendung findet. Denn dass ich selber Teile ausbauen durfte, ist ein Vertrauensvorschuss und nur als solcher zu sehen.